Die folgende Aufstellung betrifft einen Teil der Mandate, die Rechtsanwalt Fischer-Lange auf der Arbeitnehmerseite bearbeitet hat. Ausgewiesen sind ausschließlich juristische Personen als Gegner in abgeschlossenen Angelegenheiten.
Die folgende Aufstellung enthält die Gerichte, vor denen Rechtsanwalt Fischer-Lange bisher aufgetreten ist — in erster und zweiter Instanz sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.