Die folgende Aufstellung betrifft einen Teil der Gegner aus den bisherigen Mandaten der Kanzlei auf der Arbeitnehmerseite. Ausgewiesen sind ausschließlich juristische Personen als Gegner in abgeschlossenen Angelegenheiten.
Die folgende Aufstellung enthält die Gerichte, vor denen Rechtsanwalt Fischer-Lange bisher aufgetreten ist — in erster und zweiter Instanz sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.