Kanzlei Fischer-Lange

Anwaltliche Dienstleistungen

Anwaltliche Tätigkeit dient der rechtssicheren Durchsetzung von Mandanteninteressen. Dieses Ziel kann in vielen Fällen schon durch eine ausführliche Beratung oder ein überzeugendes außergerichtliches Schreiben verwirklicht werden. In den übrigen Fällen wird der Standpunkt des Mandanten sorgfältig und konsequent vor Gericht vertreten.

Beratung

Im Rahmen der Beratung werden die für den Einzelfall entscheidenden, konkreten Tatsachen und die jeweiligen Beweismittel herausgearbeitet. Diese Tatsachen werden umfassend rechtlich beurteilt und festgestellt, welche Rechtsansprüche bestehen und wie diese gewahrt werden können. Empfohlen wird stets der sicherste und kostengünstigste Weg.

Von der umfassenderen Beratung zu unterscheiden ist die Erstberatung: Sie ist eine pauschale, überschlägige und lediglich mündliche Beratung. Der Sachverhalt wird dabei nicht vollständig geprüft, Unterlagen werden nicht im Einzelnen ausgewertet und eine abschließende rechtliche Beurteilung wird nicht abgegeben.

Außergerichtliche Vertretung

Es ist oft vorteilhaft, die Zielvorstellungen der Mandanten noch ohne Inanspruchnahme der Gerichte zu verwirklichen. Das kann in der Weise erreicht werden, dass die Gegenseite den Rechtsanspruch erfüllt oder ein interessengerechter Kompromiss mit der Gegenseite gefunden wird.

Die außergerichtliche Beilegung eines Streits ist mit geringeren Kosten verbunden und beansprucht weniger Zeit als ein Gerichtsverfahren. Sie verschafft auch ein höheres Maß an Kontrolle: der Ausgang einer Beweisaufnahme oder die Entscheidung einer ungeklärten Rechtsfrage in einem Gerichtsverfahren können nur noch beeinflusst, aber nicht vollständig beherrscht werden.

Gerichtliche Vertretung

Sollte eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht gelingen oder ausnahmsweise nicht sinnvoll sein, werden Mandanten bundesweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht vertreten, um Rechtsansprüche notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.