Karsten Fischer-Lange ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er bearbeitet ausschließlich arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, insbesondere die tarifvertragliche Eingruppierung und Einstufung von Arbeitnehmern.

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